Dieser Antrag hat eine Gültigkeit von vier Monaten und muss vor Ablauf verlängert werden!
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Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, im Rahmen der Vertragsanbahnung eine Bonitätsprüfung bei der „SCHUFA Holding AG“ durchzuführen. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können bei der SCHUFA angefragt oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH der SCHUFA im Ereignisfall Daten über sonstiges, nichtvertragsmäßiges Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Ich/Wir versichere/n, dass keine Mahnverfahren, Zwangsmaßnahmen (Konkurs, Vergleich, Pfändung usw.), Wechselproteste oder Kredit- kündigungen vorgenommen sind und keine Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abgegeben oder Haft zur Erzwingung dieser Versicherung angeordnet wurde.
Die Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH nutzt die Daten ausschließlich zum Zwecke der Wohnungsvermittlung und eventuell zur Erfüllung eines sich daraus ergebenden Vertragsverhältnisses nach den Kriterien des Art. 6 EU-DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht oder nur unter Berücksichtigung der Datenschutz-Gesetzgebung oder anderer anzuwendender Rechtsnormen. Die erfassten Daten werden nach spätestens 12 Monaten ordnungsgemäß vernichtet bzw. gelöscht. Für weitergehende Informationen zum Datenschutz bei der Kreisbaugesellschaft Heidenheim GmbH kontaktieren Sie uns gerne, besuchen Sie den Bereich „Datenschutz“ auf unserer Website unter kreisbau.de/datenschutz oder nehmen Sie Einsicht in unsere Allgemeinen Informationspflichten in unserer Geschäftsstelle.