Mein Mietinteresse:
Garage / Stellplatz

Fragebogen Garage / Stellplatz

Dieser Antrag hat eine Gültigkeit von vier Monaten und muss vor Ablauf
verlängert werden!

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    • Mietinteressent

    • Gewünschter Ort für Garage / Stellplatz

    • Weitere Hinweise

      Mir ist bekannt, dass diese Erklärung von der Kreisbau­gesellschaft Heidenheim GmbH zur Grundlage einer Vertragsannahme gemacht wird. Ich bin darüber belehrt, dass falsche Angaben den Vermieter zur sofortigen Lösung des Mietverhältnisses berechtigen.

    • SCHUFA-Hinweis

      Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, im Rahmen der Vertragsanbahnung eine Bonitätsprüfung bei der „SCHUFA Holding AG“ durchzuführen. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können bei der SCHUFA angefragt oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Kreisbau­gesellschaft Heidenheim GmbH der SCHUFA im Ereignisfall Daten über sonstiges, nichtvertragsmäßiges Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Kreisbau­gesellschaft Heidenheim GmbH oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

    • Hinweise zu den Angaben

      Ich/Wir versichere/n, dass keine Mahnverfahren, Zwangsmaßnahmen (Konkurs, Vergleich, Pfändung usw.), Wechselproteste oder Kredit- kündigungen vorgenommen sind und keine Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abgegeben oder Haft zur Erzwingung dieser Versicherung angeordnet wurde.

    • Datenschutz

      Die Kreisbau­gesellschaft Heidenheim GmbH nutzt die Daten ausschließlich zum Zwecke der Wohnungsvermittlung und eventuell zur Erfüllung eines sich daraus ergebenden Vertragsverhältnisses nach den Kriterien des Art. 6 EU-DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht oder nur unter Berücksichtigung der Datenschutz-Gesetzgebung oder anderer anzuwendender Rechtsnormen. Die erfassten Daten werden nach spätestens 12 Monaten ordnungsgemäß vernichtet bzw. gelöscht. Für weitergehende Informationen zum Datenschutz bei der Kreisbau­gesellschaft Heidenheim GmbH kontaktieren Sie uns gerne, besuchen Sie den Bereich „Datenschutz“ auf unserer Website unter www.kreisbau.de/datenschutz oder nehmen Sie Einsicht in unsere Allgemeinen Informationspflichten in unserer Geschäftsstelle.